Soziale Sicherheit durch Mindestsicherung
Im September des Vorjahres wurde die Mindestsicherung eingeführt, im März die Mindestsicherung für Kinder. Für die MitarbeiterInnen der Magistratsabteilung 40 brachte das viele Änderungen mit sich.
Die Erhöhung der Mindestsicherung kommt vor allem Familien zu Gute.
Jeden Dienstag hat Marcella Szedlacsek Dienst in der Servicezone. Die Referentin im Sozialzentrum für den 1., 2., 8. und 9. Bezirk berät KlientInnen, nimmt Anträge für die Mindestsicherung entgegen und kontrolliert die nötigen Unterlagen. Ihre erste Klientin ist heute eine obdachlose junge Frau. Die 18-Jährige wohnte zuvor bei ihren Eltern, doch nach langjährigen Streitigkeiten musste sie ausziehen. Die Referentin rät ihr zu einem Gespräch mit einer Sozialarbeiterin.
Szedlacsek: „Bei komplexen sozialen Problemen oder bei Klientinnen bzw. Klienten in akuten Krisen, wie zum Beispiel bei einer drohenden Delogierung, schalten wir unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ein.“ Die Referentin empfiehlt ihr außerdem, sich beim AMS Arbeit suchend zu melden. „Denn ein Ziel der Mindestsicherung ist es, Menschen beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben zu unterstützen.“ Für die MA 40 war die Einführung der Mindestsicherung eine große Herausforderung.
Umfangreiche Vorbereitungen
Marcella Szedlacsek ist seit 2006 im Sozialzentrum tätig. Die Einführung der Mindestsicherung brachte für sie viele Veränderungen: Die Anträge und Bescheide müssen nun schriftlich gestellt bzw. verfasst werden, ein neues Computerprogramm wurde eingeführt und auch die Teamstruktur veränderte sich. „Anfangs war die größte Herausforderung für mich die Erstellung der schriftlichen Bescheide“, erklärt Szedlacsek, „da es dafür sehr gute Fachkenntnisse im Verwaltungsverfahren braucht. Die intensiven Schulungen waren mir eine große Hilfe.“
Eine neue Software zur Bearbeitung der Anträge vernetzt die MA 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der Wiener Gebietskrankenkasse, dem zentralen Melderegister und dem AMS. Auch eine Schnittstelle zur MA 50 – Wohnbeihilfe wurde eingerichtet.
Ein Jahr Vorbereitungszeit
Insgesamt hat die MA 40 die Umstellung ein Jahr lang vorbereitet. Rund 350 MitarbeiterInnen mussten sich in sehr kurzer Zeit mit neuen Rechtsvorschriften, einer neuen Software, einer neuen Aufbauorganisation und neuen Arbeitsabläufen vertraut machen, und dies alles neben der Einschulung der neuen KollegInnen. „Mein Dank und mein Respekt gebührt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Umstellung professionell mitgetragen haben“, freut sich Renate Pommerening-Schober „Der gute Zusammenhalt in den Teams war dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor.“
Karrierechancen in Sozialzentren
Mit der Umstellung auf die Mindestsicherung wurden für die MitarbeiterInnen in den Sozialzentren Karrierechancen geschaffen. Im Juni wurden MitarbeiterInnen zu TeamleiterInnen ernannt. Nach einer intensiven Einschulung übernahmen sie im August ihre neue Aufgabe. Sie unterstützen ihre Teammitglieder in der Organisation, bei der Bearbeitung von schwierigen Fällen und sorgen für eine fundierte Informationsweitergabe.
Anträge stark gestiegen
Da die MA 40 mit einem großen Ansturm gerechnet hatte, richtete sie in der Zentrale vorübergehend ein Erstantragszentrum ein. Dafür wurden 42 MitarbeiterInnen aus einem AMS-Projekt aufgenommen. Das Erstantragszentrum entlastet die Sozialzentren, Anträge können so rascher bearbeitet werden. Immerhin wurden seit 1. September mehr als 15.000 Erstanträge gestellt.
Szedlacsek erklärt: „Die Mindestsicherung wird bis zu einem Jahr gewährt. Routinemäßig prüfen wir die Angaben mindestens alle drei Monate.“ Die Mindestsicherung unterstützt Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen haben. Wer bislang nicht krankenversichert war, bekommt eine e-card. Außerdem gibt es intensive Hilfe bei der Jobsuche.
Servicetelefon 01/40 00-8040, Mo–Fr 8–18 Uhr