Zehn Regeln für Sicherheit
1. Rücksichtnahme auf die anderen SkifahrerInnen und SnowboarderInnen
SkifahrerInnen und SnowboarderInnen müssen sich so verhalten, dass andere nicht gefährdet werden. Man ist nicht nur für sein fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung verantwortlich.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Auf Sicht fahren! FahrerInnen müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der „Verkehrsdichte“ anpassen. Zusammenstöße sind oft die Folge von zu hoher Geschwindigkeit, unkontrollierter Fahrweise oder mangelnder Beobachtung. SkifahrerInnen und SnowboarderInnen müssen im Bereich ihrer Sichtmöglichkeiten anhalten oder ausweichen können.
An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen.
3. Wahl der Fahrspur
Der oder die von hinten kommende SkifahrerIn und SnowboarderIn muss die Fahrspur so wählen, dass er oder sie vor ihm fahrende SkifahrerInnen und SnowboarderInnen nicht gefährdet.
Vorrang hat der oder die Vorausfahrende. Wer hinter einem/einer anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem/der Vorausfahrenden für alle Bewegungen genügend Raum zu lassen.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem/der überholten SkifahrerIn oder SnowboarderIn für alle Bewegungen genügend Raum lässt. Das gilt auch für das Vorbeifahren an Stehenden.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren
Jede/-r SkifahrerIn und SnowboarderIn, der/die in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sie/ihn und
andere möglich ist.
Es ist unbedingt erforderlich, dass anfahrende SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in den allgemeinen Verkehrsfluss auf der Abfahrt einfügen. Befindet er/sie sich dann – wenn auch langsam – in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von hinten oder oben kommenden SkifahrerInnen und SnowboarderInnen Vorrang.
6. Anhalten
Jede/-r SkifahrerIn und SnowboarderIn muss es vermeiden, sich an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein/-e gestürzte/-r SkifahrerIn oder SnowboarderIn muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Ausgenommen auf breiten Pisten soll man nur am Pistenrand anhalten und stehen bleiben.
7. Aufstieg und Abstieg
Wer zu Fuß auf- oder absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Markierungen und Signale sind zu beachten. Pisten werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Pisten werden mit Hinweis-, Gefahren- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Ist eine Piste als gesperrt oder geschlossen ausgewiesen, ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
Das bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und Absichern der Unfallstelle.
10. Ausweispflicht
Jede/-r SkifahrerIn und SnowboarderIn, ob Zeuge/Zeugin oder Beteiligte/-r, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.